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Badeaufsicht Ausbildung - ÖNORM S1150

Mo., 12. Okt.. 2026 - Fr., 16. Okt.. 2026

Touristische FachausbildungenBadeaufsicht Ausbildung ÖNORM S1150BadeaufsichtBäderpersonalBäderbad

Inhalte

Die Badeaufsicht ist für die
  • Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen
  • sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen verantwortlich.
  • Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.

WICHTIGE INFORMATION
Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.

Seminarleitung

Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

 

Letzte Änderung: 26.03.2026