Badeaufsicht Ausbildung - ÖNORM S1150
Mo., 12. Okt.. 2026 - Fr., 16. Okt.. 2026
Touristische FachausbildungenBadeaufsicht Ausbildung ÖNORM S1150BadeaufsichtBäderpersonalBäderbad
Inhalte
Die Badeaufsicht ist für die
- Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen
- sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen verantwortlich.
- Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.
WICHTIGE INFORMATION
Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.
Seminarleitung
Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
Letzte Änderung: 26.03.2026