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Badeaufsicht nach ÖNORM S 1150

Mo., 05. Apr.. 2027 - Fr., 09. Apr.. 2027

BäderpersonalBadewartBadewartinBademeisterinBademeisterSchwimmbadFreibadgesetzlichAusbildung

  • rechtliche Grundlagen und Normen 1
  • Bäderhygiene-Grundlagen
  • hygienische Betriebsführung-Grundlagen
  • Sicherheit-Grundlagen
  • Physik- und Chemie-Grundlagen
  • Grundlagen über Wasseraufbereitungstechnik und Badeanlagen
  • Kommunikation
  • Beschwerdemanagement
  • Prüfung

Voraussetzung

Für den Lehrgangsbesuch:

  • Mindestalter 16 Jahre (Ausüben der Tätigkeit vor dem vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung einer weiteren Badeaufsichtsperson über 18 Jahre)
  • Identitätsnachweis

Für das Ausstellen des Zertifikates:

  • durchgängige Anwesenheit im Kurs erforderlich

Nutzen

Sie legen die Prüfung Badeaufsicht ab und erhalten das Zeugnis "Badeaufsicht".

Anmeldung

Bis 21 Tage vor Beginn keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50 %, ab dem Kursbeginntag 100 % des Kursbeitrages.

Zielgruppen

Personen, die für die Badeaufsicht und die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sind, sowie Zuständige für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung.

Preisinfo

inkl. Arbeitsunterlagen