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KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung über 3,5 t Spezialkurs Bremsanlagen II

Di., 24. Nov.., 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

KFZ TechnikerKFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung über 3 5 t Spezialkurs Bremsanlagen IIBremsanlagenKFG§ 57§ 57 A§57aPickerlPickerlkursNutzfahrzeugWeiterbildungüber 3 5t

Ihr Nutzen

Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Inhalte

Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle drei Jahre neben der §57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t (Kursnummer 236570x) an diesem Spezialkurs über Bremsanlagen gemäß Abs. 3 Z 3 mit einem Umfang von 8 Stunden teilnehmen.

Ziel

Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Zielgruppe

Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach §57a über 3,5t besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden. WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Letzte Änderung: 27.03.2026