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Kompaktkurs - Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeit

Do., 20. Mai. 2027 - Fr., 21. Mai. 2027

InstallateureKompaktkurs Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeit
Die aktuelle Gewerbeordnung ermöglicht im Rahmen der Nebenrechte die Ausführung von Wasseranschlussarbeiten (zB bei Küchen) im Zuge von Einbauarbeiten. Der Kurs vermittelt die Qualifikation für eine fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten.

Ihr Nutzen

Nach dem Kurs „Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten“ können Sie Wasseranschlussarbeiten im Rahmen der Nebenrechte fachgerecht durchführen.

Inhalte

Die aktuelle Gewerbeordnung ermöglicht durch den § 32 die Ausführung von übergreifenden Tätigkeiten beim Kunden. So dürfen Sie als Tischler z.B. bei der Küchenmontage auch die anfallenden Wasseranschlüsse tätigen, sofern unten angeführte Bedingungen eingehalten werden.
In diesem Kurs eignen Sie sich das notwendige Wissen in Theorie und Praxis an und können somit nachweisen, dass Sie eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich besucht haben.
In der Sanitärwerkstatt werden die diversen Installationstechniken mit den verschiedenen gebräuchlichen Materialien wie folgt trainiert:
  • Vorgehensweise beim Absperren bzw. beim Druckentspannen und bei Wiederinbetriebnahme von Wasserleitungen im Wohnbau, Betrieb, Einfamilienhaus
  • Richtiger Einsatz von diversen Dichtmitteln, Hahnverlängerungen, Eckventilen, Quetschverbindern, Flexschläuchen
  • Lochstanzung in Chrom-Nickelstahlblech
  • Armaturen und Ablaufmontage auf bestehende Spüleaufbauten
  • Montage, Funktion u. Inbetriebnahme von drucklosem Speicher samt Armatur
  • Zusammenbau von diversen Doppelabläufen, Spülesiphonen, Sparsiphonen, Hebelgarnituren
  • Geschirrspüler-, Wachmaschinenanschluss, Doppelspindelventil und Geräteventil
  • Einfache Reparaturtechniken
  • Auflistung und Besprechung des erforderlichen Werkzeuges

 

Zielgruppe


Tischler, Monteure, Spediteure
 

Hinweis

Hinweise zur Gewerbeordnung:

Leistungen anderer Gewerbe dürfen nur dann erbracht werden, wenn sie die eigene Leistung – innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses und auf Basis einer gültigen Gewerbeberechtigung – wirtschaftlich sinnvoll ergänzen.

Eine solche Ergänzung liegt vor, wenn der organisatorische und/oder finanzielle Aufwand, einen eigenen Gewerbetreibenden für diese Zusatzleistungen zu beauftragen, im Vergleich zum Umfang der Gesamtleistung nur gering wäre (maßgeblich ist die Sicht des Auftraggebers).

Ergänzende Leistungen dürfen insgesamt maximal 30% des im Wirtschaftsjahr erzielten Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden ausmachen.

Innerhalb dieser 30%-Grenze gilt zusätzlich: Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen höchstens 15% der Gesamtleistung eines einzelnen Auftrags betragen.

Bei Tätigkeiten im Nebenrecht ist sicherzustellen, dass – sofern es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist – entsprechend qualifizierte und erfahrene Fachkräfte eingesetzt werden.

Anmerkung:
Die Beurteilung, wer als entsprechend qualifizierte und erfahrene Fachkraft gilt, erfolgt stets im konkreten Einzelfall. Eine formal bestandene Lehrabschlussprüfung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Auch eine fundierte betriebliche Ausbildung kann ausreichend sein. Entscheidend ist zudem, dass die betreffende Person über praktische Erfahrung verfügt und die übertragenen Tätigkeiten eigenständig und fachgerecht ausführen kann.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die betriebliche Haftpflichtversicherung den Einsatz von „in Wasseranschlussarbeiten unterwiesenen Personen“ entsprechend abdecken muss. Andernfalls besteht im Schadensfall das Risiko eines unzureichenden Versicherungsschutzes.

Leichte Arbeitskleidung ist mitzubringen.

Letzte Änderung: 21.05.2026