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Kfz § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t

Mi., 02. Apr.., 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

KFZ TechnikerKfz § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3 5 t§57aWiederkehrend§ 57periodischeMängelkatalogPickerlKFZWeiterbildung

Ihr Nutzen

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Inhalte

Weiterbildungskurs bis 3,5 Tonnen für geeignete Personen zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 57 a KFG über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet.

Ziel

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht vermittelt und gegeben.

Zielgruppe

Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach § 57 a bis 3,5 t besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden. Der Toleranzzeitraum beläuft sich auf ein Monat vor sowie auf vier Monate nach dem Stichtag der letzten Weiterbildung.

Letzte Änderung: 28.11.2024