MINTogether Salzburg
Mo., 17. Aug.. 2026 - Fr., 21. Aug.. 2026
BFI Salzburg, Salzburg
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Mehr InformationenDo., 22. Okt.. 2026 - Sa., 24. Okt.. 2026
Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der/die Lenker:in 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") allein berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
Gute Deutschkenntnisse, Beherrschen der Grundrechnungsarten, Mindestalter 18 Jahre für die Ablegung der Kranführerprüfung. Für die Praxis sind Sicherheitsschuhe erforderlich.
Nach vorgeschriebener Unterweisung und schriftlicher Bewilligung des Unternehmens sind Sie berechtigt, Lasten zu transportieren. Sie erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und können als Kranführer:in in Gewerbe- und Industriebetrieben arbeiten.
Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.
Personen, die mit dem Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen beauftragt sind; Personen mit Interesse am Führen dieser Kräne.
Do, 14.00-20.30 Uhr, Fr, 08.30-20.30 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr