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NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen - eLearning Kurs

Di., 31. Aug.., 00:00 Uhr - 00:00 Uhr

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NIS2-Gesetz:Jetzt handeln - Cybersicherheit wird zur gesetzlichen Pflicht!

Cyberkriminalität ist eine reale Bedrohung für Unternehmen. Die Angriffe können weitreichende Folgen haben - von Störungen der Lieferkette bis zu hohen Haftungen.
Holen Sie sich in diesem eLearning das Wissen, um die EU-Regelung korrekt umzusetzen!

Das NIS2-Gesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen - weit über die klassischen kritischen Infrastrukturen hinaus - zu konkreten Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen IT, Organisation und Risikomanagement. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und europaweit ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen!

Ihr Nutzen

Nach der Lernstrecke können Sie:

  • NIS2- und NIS-Gesetz verstehen und deren Auswirkungen auf dein Unternehmen einordnen.
  • Risikomanagement und Haftungspotenziale richtig bewerten.
  • Lieferketten-Risiken besser einschätzen und Absicherungsmaßnahmen vorbereiten.
  • Cybersicherheitsmaßnahmen priorisieren - mit sofort anwendbaren Praxisbeispielen.
  • Verbindungen zu DSGVO & AI Act erkennen und rechtliche Zusammenhänge besser verstehen.
  • Die Lernstrecke jederzeit flexibel absolvieren: 90 Tage Zugriff, viele Beispiele, Videos, Grafiken & Zertifikat

Wichtig: Diese Lernstrecke ersetzt keine Rechtsberatung bei unternehmensspezifischen Fragestellungen.

Inhalte

Diese Lernstrecke vermittelt temporeich und kompakt, was Entscheider:innen wissen müssen:

  • Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf mein Unternehmen?
  • Wie kann ich Schadenspotenziale für mein Unternehmen reduzieren?
  • Wie kann ich mehrere Themengebiete überblicken und steuern?
  • In welchem Zusammenhang steht das NIS-Gesetz mit der DSGVO und dem AI Act?


 

Zielgruppe

Ideal für Sektoren hoher Kritikalität (Essential Entities), wie zB: 
 
  • Energie: Strom-, Gas-, Ölversorgung, Fernwärme
  • Verkehr: Luftfahrt, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr
  • Banken & Finanzwesen: Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Labore, Gesundheitsdienstleister
  • Trinkwasserversorgung & Abwasserentsorgung
  • Digitale Infrastruktur: Internetknoten, Cloud-, DNS- und Hosting-Provider
  • Öffentliche Verwaltung: zentrale und regionale Behörden
Und wichtige kritische Sektoren (Important Entities), wie zB:
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemische Industrie
  • Lebensmittelproduktion & -vertrieb
  • Forschungseinrichtungen
  • Hersteller kritischer Produkte: Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeugteile
  • Verwaltung von IKT-Diensten

Besonders relevant sind die Inhalte für mittlere und große Unternehmen bestimmter kritischer Sektoren ab 50 Mitarbeiter:innen oder ab 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie eine wesentliche Rolle in einer kritischen Lieferkette spielen oder eine wichtige Dienstleistung für kritische Infrastrukturen erbringen.
 

Hinweis

Warum das wichtig ist

Cyberangriffe, Datenverluste und Systemausfälle gehören mittlerweile zu den größten wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen – egal welcher Branche oder Größe. Die neue Gesetzgebung verlangt daher:

  • die Einführung von Sicherheits- und Notfallprozessen,

  • die Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle,

  • und den nachweisbaren Schutz sensibler Systeme und Daten.

Unternehmen, die diese Vorgaben nicht umsetzen, riskieren hohe Geldstrafen, haftungsrechtliche Konsequenzen und massive Reputationsschäden. Gleichzeitig eröffnet eine rechtzeitige Umsetzung die Chance, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden zu stärken.

Für den Inhalt der eLearning-Strecke verantwortlich: Kai Gammelin
Kai Gammelin gehörte zum Senior-Management Team Risk Control & Compliance der UBS. Er ist Unternehmer, Berater, Board Member, Dozent und Autor. Seine Fachgebiete sind u.a. Governance, ganzheitliches Risikomanagement- und Controlling, Compliance, Third-Party Risk Management, Prävention und Detektion von sonstigen strafbaren Handlungen, Business Continuity Management, Sicherheit sowie Entwicklung von Steuerungs- und Berichtsmechanismen.

Letzte Änderung: 29.06.2026