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Verlängerung der Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten

Mo., 02. Nov.., 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

SVP/Brandschutz

Die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten ist für eine Dauer von 5 Jahren gültig. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit muss zur Verlängerung der Gültigkeit für weitere 5 Jahre, eine Weiterbildung im Ausmaß von 9 Stunden nachgewiesen werden. Bringen Sie sich mit diesem Kurs nachweislich auf den aktuellen Stand der geltenden Normen und Vorschriften!

Voraussetzung

Absolvierte Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten/e. Bitte bringen Sie zum Kurs Ihren Brandschutzpass mit. Der Abschluss der Ausbildung bzw. die letzte Verlängerung darf nicht länger als 5 Jahre und 4 Monate zurückliegen.

Nutzen

Verlängern Sie für weitere 5 Jahre ihren Brandschutzpass.

Anmeldung

Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.

Zielgruppen

Personen, die bereits die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragte/r in absolviert haben und den Brandschutzpass verlängern lassen möchten

Kursdaten

9 UE (1 Seminartag), Mo, 08.00-17.00 Uhr