Badewart:in für Großanlagen nach ÖNORM S 1150
Mo., 13. Apr.. 2026 - Fr., 17. Apr.. 2026
BFI Salzburg, Salzburg
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Mehr InformationenDi., 14. Apr.. 2026 - Di., 26. Jan.. 2027
Die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter:in nach GuKG § 64 und § 104a vermittelt den Pflegepersonen jene Kompetenzen, die für eine professionelle Praxisanleitung notwendig sind. Die Inhalte sind theoretisch fundiert und explizit anwendungsorientiert. Sie schließen den Lehrgang mit einer Prüfung ab und erhalten ein gesetzlich anerkanntes Weiterbildungszeugnis.
Gesetzliche Vorgaben zur praktischen Ausbildung von Auszubildenden in der Pflege; Möglichkeiten besserer Kooperation zwischen Ausbildungseinrichtung und Praktikumsstelle; Pädagogik und Didaktik der Praxisanleitung; Lernrelevante Merkmale; Grundlagen systematischer Beobachtung; Beobachtungsfehler, Beobachtungsinstrumentarien; Feedback-Regeln; wertschätzend kommunizieren - auch in herausfordernden Situationen; gesetzliche und pädagogische Grundlagen einer Beurteilung; Beurteilungsfehler; allgemeine Rechtsgrundlagen; spezielle Berufsbestimmungen zu Übernahmefahrlässigkeit; Haftung; Vorgehen bei einem Fehler; "Aufsichtspflicht" im Kontext der Praxisanleitung; LTT Praxis; gezielte Anleitung zu einem Patientenedukationsprozess; Krisenintervention in der praktischen Ausbildung;
Nachweis Diplom bzw. Zeugnis in Kopie und Bestätigung des Dienstgebers. Für das Blended Learning (E Learning und Distance Learning) benötigen Sie als Kursteilnehmer:in ein digitales Endgerät (PC, Notebook oder Tablet)
Sie erwerben ein staatlich anerkanntes Weiterbildungszeugnis gem. § 64 bzw. § 104a des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und sind berechtigt, neben Ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung (Praxisanleitung) zu führen.
Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Ausbildungsjahres (2 Semester), danach zum Ablauf jeweils eines halben Ausbildungsjahres (1 Semester) möglich. Der Rücktritt muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrichten. Für die noch ausständigen Kurs-gebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50%.
Diplomierte Pflegepersonen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege aus allen Pflegebereichen, Pflegefachassistent:innen und Personen aus den Sozial(-fach)betreuungsberufen mit Interesse an professioneller Anleitung und Begleitung von Auszubildenden und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Rahmen der praktischen Ausbildung. Sie sollten bereits Praxisanleitung durchführen oder mit Beginn der Weiterbildung diese Aufgabe innerhalb Ihres Teams (mit)übernehmen.
Die Lehrgangskosten werden, vorbehaltlich Genehmigung, durch das Land Salzburg getragen.
177 UE, inkl. 40 Stunden Praxisphasen. Überwiegend Beginn um 9.00 Uhr, vereinzelt 8.00 Uhr, auch Wochenendtermine möglich.