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Zusatzlehrgang Werkmeister zur Unternehmerprüfung

Fr., 25. Sep.. 2026 - Sa., 28. Nov.. 2026

Zusatzlehrgang UnternehmerprüfungZusatzlehrgang Werkmeister zur Unternehmerprüfung
Als Werkmeister in die Selbstständigkeit
In diesem Kurs erhalten Sie das nötige Rüstzeug, um sich selbstständig zu machen.
Betriebswirtschaftliches und rechtliches Basiswissen sind neben Ihrer fachlichen Qualifikation die Grundpfeiler für Ihre unternehmerische Tätigkeit.

Ihr Nutzen

 Der Besuch und der positive Abschluss dieses Lehrganges ersetzt die Unternehmerprüfung. Somit haben Sie als Absolvent der Werkmeisterschule die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen.

Inhalte

  • Rechnungswesen 
  • Rechtskunde

Zielgruppe

Absolventen der Werkmeisterschulen

Voraussetzungen

Positiver Abschluss der Werkmeisterschule

Firmen-Intern-Training – Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen

Sie können diese Schulung auch als maßgeschneidertes Firmen-Intern-Training (FIT) buchen. Mit FIT erhalten Sie speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme. Sie können Themenschwerpunkte, Inhalte, Zeitpunkt und Ort des Trainings selbst definieren. Somit sparen Sie Zeit, Ressourcen und haben die Chance auf optimalen Bildungserfolg.

Klingt interessant?
Kontaktieren Sie Thomas Schattauer für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops. 

Förderungsmöglichkeiten

  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 21.05.2026